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Steuerrecht
08.12.2009
Steuerrecht
FG Düsseldorf: Gesetzeslücke bei Einführung des Halbeinkünfteverfahrens

Das FG Düsseldorf hat durch Urteil vom 27.10.2009 - 17 K 1039/08 F - entschieden: Im Jahr 200 durften die Anschaffungskosten von Aktien in voller Höhe als Betriebsausgaben angesetzt werden. Daran ändert sich nichts dadurch, dass die Veräußerungserlöse im Jahr 2001 nur zur Hälfte als Betriebseinnahmen zu versteuern waren. Bei der Einführung des Halbeinkünfteverfahrens habe eine Gesetzeslücke bestanden: Weder § 3c EStG a. F. noch § 3c Abs. 2 EStG n. F. stünden dem Abzug entgegen. Eine Rückwirkung komme aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht in Betracht.

Das FG hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zugelassen.

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