BR: Gesetzesinitiativen zur Verhinderung von Steuerstraftaten
Der Bundesrat hat am 3.5.2013 beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerstraftaten in den Bundestag einzubringen, der auf einer Initiative der Länder Baden-Württemberg und Hamburg beruht (339/13). Der Entwurf sieht vor, die Verjährungsfrist für die Strafverfolgung für alle Fälle von Steuerhinterziehung auf zehn Jahre festzulegen. Hierdurch soll die Verjährungsfrist für die strafrechtliche Verfolgung von Steuerhinterziehungen an die Festsetzungsfrist bei hinterzogenen Steuern angeglichen werden. Der Gesetzentwurf wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die ihre Auffassung darlegen und wegen besonderer Eilbedürftigkeit innerhalb von drei Wochen an den Bundestag weiterleiten muss.
(Quelle: PM BR vom 3.5.2013)