BReg: Gesetzentwurf zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriftenbeschlossen
Das Bundeskabinett hat am 31.7.2019 den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (auch als JStG 2019 bezeichnet) beschlossen. U. a. wird die Subvention (geldwerter Vorteil in Höhe von nur 0,5 % des Listenpreises von Betriebs-Elektro- und extern aufladbaren Hybridfahrzeugen) bis2030 verlängert, wenn eine bestimmte Mindestreichweite und ein bestimmter maximaler CO2-Ausstoß eingehalten werden. Außerdem ist für kleine und mittelgroße E-Nutz- oder Lieferfahrzeuge eine einmalige Sonder-AfA i. H. v. 50 %der Anschaffungskosten vorgesehen. Das kostenlose Aufladen von privaten Elektro- oder Hybridfahrzeugen im Betrieb des Arbeitgebers bleibt steuerfrei; die Überlassung einer Ladevorrichtung kann bis 2030 mit 25 % pauschal versteuert werden. Gewerbesteuerrechtlich werden umweltfreundliche Fahrzeuge pauschal nur mit 10 % (bislang: 20 %) der Miete/Leasingrate berücksichtigt. Die Überlassung eines betrieblichen(E-)Fahrrads bleibt bis 2030 steuerfrei. Die Verpflegungspauschale erhöht sich von 12 auf14 Euro – auch für den An- und Abreisetag; bei mehrtägiger Reise von 24 auf 28 Euro, für LKW-Fahrer wird eine Pauschale von 8 Euro je Tag mit Übernachtung eingeführt. Unterstützt werden auch alternative Wohnformen; ebenso Mitarbeiterwohnungen, da künftig ein Bewertungsabschlag auf den ortsüblichen Mietwert im Rahmender Ermittlung des geldwerten Vorteils vorgenommen wird.
E-Books und E-Paper werden künftig mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz belegt – wie bislang schon die Produkte aus Papier.
--> S. auch Schulte-Beckhausen/Möhlenkamp/Baron, BB 2019, 1815 (in diesem Heft); Hagen/Schober, BB 2019, 1630, 1693.