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Steuerrecht
15.05.2014
Steuerrecht
Bundestag: Gesetzentwurf des Bundesrats zur Steuervereinfachung

Der Bundesrat hat einen umfangreichen Plan zu Steuervereinfachungen vorgelegt. In einem vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf(18/1290) wird unter anderem eine Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages um 130 auf1140 Euro, die Erhöhung von Pauschbeträgen für behinderte Menschen (bei einem Grad der Erwerbsminderung von 30 Prozent von 310 Euro auf 400 Euro, bei einem Grad der Erwerbsminderung von 50 Prozent von 570 auf 740Euro und bei einem Erwerbsminderungsgrad von 100 Prozent von 1420 auf 2130 Euro) sowie die Pauschalierung der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer vorgeschlagen. So sollen etwa die Einzelnachweise für die Kosten der Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers nichtmehr notwendig sein. Stattdessen soll der typische Aufwand pauschal mit 100 Euro im Monat anerkannt werden, sofern die Voraussetzungen für die Anerkennung eines Arbeitszimmers vorliegen. Einschränken will der Bundesrat die Steuerermäßigung für Handwerkerrechnungen. Dazu dienen soll die Einführung eines Sockelbetrages von 300 Euro, bis zu dem Rechnungsbeträge bei der Ermittlung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen unberücksichtigt bleiben. Die Bundesregierung bezeichnet in ihrer Stellungnahme die Steuervereinfachung als wichtiges politisches Anliegen, lehnt die Vorschläge der Länder jedoch entweder ab oder bezeichnet sie als „nicht zielführend“. Der Gesetzentwurf ist abrufbar unter www.bundestag.de.

(hib-Meldung vom 13.5.2014)

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