Bundesrat: Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben beschlossen
Der Bundesrat hat am 26.3.2010 dem Gesetzentwurf zugestimmt. Zum Inhalt vgl. BB 2010, 406. Auf folgende Maßnahmen sei hingewiesen:
– Entstehen der Steuer bei der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers für sonstige Leistungen mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die sonstige Leistung tatsächlich ausgeführt worden ist
– Ausdehnung Reverse Charge (USt) auf Emissionshandel
– Abgabe der Zusammenfassenden Meldung ab dem 1.7.2010 bis zum 25. eines jeden Monats; bei Verstoß droht Ordnungsgeld bis zu 5 000 Euro
– Erteilung einer USt-IdNr. auf Antrag für alle Unternehmer
– Umsatzsteuerbefreiung für Post-Universaldienstleistungen
– Förderung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen
– Gleichstellung von Leasing-Unternehmen mit anderen Finanzdienstleistern bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung
– Gewährung von „Wohn-Riester“ unabhängig vom steuerrechtlichen Status der jeweiligen Person
– Berücksichtigung von Spenden an Einrichtungen, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig und dort als gemeinnützig anerkannt sind, beim Spender.
(BR-Drs. 107/10 vom 26.3.2010)