BReg: Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie beschlossen
Die Bundesregierung hat am 22.2.2017 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen beschlossen. Damit werden die Präventionsmaßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aktualisiert und gestärkt.
(Quelle: PM BMF vom 22.2.2017)