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Steuerrecht
18.11.2019
Steuerrecht
BT: Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 beschlossen

Der Bundestag hat am 14.11.2019 das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags entsprechend der Empfehlung des Finanzausschusses (BT-Drs. 19/15152) i. d. F. des Regierungsentwurfes (BT-Drs. 19/14103) in 2./3. Lesung beschlossen. Durch Anhebung der Freigrenzen in § 3 SolZG 1995 soll der Zuschlag ab 2021 für rund 90 Prozent der aktuellen Zahler entfallen. Für höhere Einkommen jenseits der Freigrenze (ca. 6,5 %) wird eine Milderungszone eingerichtet, deren Wirkung mit steigendem Einkommen abnimmt. Für lediglich 3,5 Prozent der Zahler bleibt es bei der bisherigen Rechtslage. Lt. Bundesregierung könne der Solidaritätszuschlag so lange fortgeführt werden, wie ein aufgabenbezogener Mehrbedarf des Bundes bestehe.

(hib-Mitteilung Nr. 1269/2019 vom 13.11.2019 hib 1269/2019)

Zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bedarf es noch der Zustimmung des Bundesrates, der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten sowie der Verkündung im Bundesgesetzblatt.

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