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Steuerrecht
10.02.2017
Steuerrecht
BReg: Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen beschlossen

Das BMF hatte am 19.12.2016 einen Referentenentwurf eines „Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen“ veröffentlicht. Mit dem Gesetzentwurf soll die steuerliche Abzugsmöglichkeit für Lizenzzahlungen und andere Aufwendungen für Rechteüberlassungen eingeschränkt werden, die beim Empfänger aufgrund eines als schädlich einzustufenden „Präferenzregimes“ (IP-, Lizenz-, Patenboxen, o. ä.) nicht oder nur niedrig besteuert werden. Die beabsichtigten Regelungen knüpfen an Aktionspunkt 5 des BEPS-Projektes an. Zu weiteren Details zum Referentenentwurf wird auf Steuern Kompakt vom 23.12.2016 verwiesen. Das Kabinett hat nunmehr am 25.1.2017 den Referentenentwurf mit nur wenigen Änderungen als Regierungsentwurf (RegE) verabschiedet. Der RegE sieht beispielsweise in Ergänzung des Referentenentwurfs vor, dass die Abzugsbeschränkungen nach § 4j Abs. 1 S. 1 und 2 EStG-E zur Vermeidung einer doppelten Belastung insoweit nicht eingreifen, als die aus den Aufwendungen des inländischen Steuerpflichtigen resultierenden Einnahmen der Hinzurechnungsbesteuerung nach § 10 Abs. 1 S. 1 AStG unterliegen. Die Regelungen sollen weiterhin für Aufwendungen gelten, die beim Steuerpflichtigen nach dem 31.12.2017 entstehen.

 

Volltext unter: BBL2017-342-9

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