BFH: Gesellschafterwechsel einer grundbesitzenden Personengesellschaft
Der BFH hat im Urteil vom 29.2.2012 – II R 57/09 – entschieden: Die Übertragung von mindestens 95 % der Anteile an einer grundbesitzenden Personengesellschaft ist auch dann nach § 1 Abs. 2a GrEStG steuerbar, wenn der (Alt-)Gesellschafter nach der Übertragung der Anteileweiter mittelbar im vollen Umfang an der grundbesitzenden Personengesellschaft beteiligt bleibt. Die nach § 1 Abs. 2a GrEStG entstandene Grunderwerbsteuer wird nach § 6 Abs. 3 S. 1 i. V. m. Abs. 1 S. 1 GrEStG insgesamt nicht erhoben,wenn der teils unmittelbar, teils mittelbar über eine Kapitalgesellschaft beteiligte Gesellschafter der grundbesitzenden Personengesellschaft seine Anteile auf eine andere Personengesellschaft überträgt und er an dieser – zwischengeschalteten – Personengesellschaft unmittelbar allein beteiligt ist.
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