FG Köln: Gesellschafter-Darlehen als Finanzplandarlehen bei Auflösungsverlust gemäß § 17 EStG
Das FG Köln hat mit Urteil vom 19.12.2013 - 10 K 2113/10 - wie folgt entschieden: Ein Darlehen, das der im Sinne von § 17 EStG an einer Kapitalgesellschaft beteiligte Gesellschafter der GmbH gewährt und das von vornherein in die Finanzplanung der Gesellschaft in der Weise einbezogen ist, dass die zur Aufnahme der Geschäfte erforderliche Kapitalausstattung der Gesellschaft durch eine Kombination von Eigenund Fremdfinanzierung erreicht werden soll (sog. Finanzplandarlehen), ist als (nachträgliche) Anschaffungskosten auf die Beteiligung im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 17 Abs. 2 und Abs. 4 EStG zu berücksichtigen, wenn und insoweit es Eigenkapital ersetzt. Die Annahme eines Finanzplankredites scheidet aus, wenn dem Darlehensgeber die rechtliche Möglichkeit zur Kündigung – auch nur der Kündigung aus wichtigem Grund – des Darlehens verbleibt und seine Rechtsposition auch sonst nicht durch einen ausdrücklich erklärten Rangrücktritt eingeschränkt ist.