BFH: Geschlossener Teilnehmerkreis keine pauschal besteuerte„Betriebsveranstaltung“
Durch Urteil vom 15.1.2009 – VI R 22/06 – hat der BFH entschieden, dass eine nur Führungskräften eines Unternehmens vorbehaltene Abendveranstaltung mangels Offenheit des Teilnehmerkreises keine zur pauschalen Besteuerung des geldwerten Vorteils berechtigende Betriebsveranstaltung darstellt.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-747-1