R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
30.04.2014
Steuerrecht
FG Rheinland-Pfalz: Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Veräußerung eines Geschäftsbetriebs an eine Erwerbergruppe

Das FG Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 13.3.2014 -6 K 1396/10 - wie folgt entschieden:
1. Werden Grundstücke und Inventar zum Erwerb von Altenwohnheimen an mehrere Erwerber veräußert, liegt keine einheitliche und gemäß § 4 Nr. 9a) UStG steuerfreie Leistung vor. Eine unselbstständige Nebenleistung könnte nur dann angenommen werden, wenn nur eine Lieferung – an einen Erwerber – vorliegen würde.
2. Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen gemäß § 1 Abs. 1a UStG wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Unternehmen nicht auf einen einzigen Erwerber, sondern auf mehrere übertragen wird, die den Geschäftsbetrieb gemeinsam in der bisherigen Form fortführen wollen. Die Veräußerung eines Geschäftsbetriebes „Verpachtung von Seniorenheimen“ durch eine Unternehmergruppe an eine andere Unternehmergruppe ist deshalb eine Geschäftsveräußerung im Ganzen, wenn die Erwerbergruppe das Unternehmen in gleicher Weise wie der Veräußerer fortführt. Unerheblich ist, dass die Erwerbergruppe gänzlich anders strukturiert ist als die Veräußerergruppe. Dies gilt auch, wenn die Voraussetzungen einer Organschaft nicht erfüllt sind.

--> Das FG hat die Revision zugelassen. Die Rechtsfrage, ob eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung auch bei Veräußerer- und/oder Erwerbergruppen angenommen werden kann, hat grundsätzliche Bedeutung. Die Zulassung der Revision ist auch zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung erforderlich im Hinblick auf das bereits anhängige Verfahren V R 36/13.

stats