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Steuerrecht
22.11.2011
Steuerrecht
EuGH: Geschäftsveräußerung im Ganzen

Der EuGH hat im Urteil vom 10.11.2011 - C-444/10, Schriever, - entschieden: Art. 5 Abs. 8 der Sechsten Richtlinie ist dahin auszulegen, dass die Übereignung des Warenbestands und der Geschäftsausstattung eines Einzelhandelsgeschäfts unter gleichzeitiger Vermietung des Ladenlokals an den Erwerber auf unbestimmte Zeit, allerdings aufgrund eines von beiden Parteien kurzfristig kündbaren Vertrags, eine Übertragung eines Gesamt- oder Teilvermögens im Sinne dieser Bestimmung darstellt, sofern die übertragenen Sachen hinreichen, damit der Erwerber eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit dauerhaft fortführen kann. Im konkreten Fall ging es um die Vermietung des Ladenlokals eines Einzelhandelgeschäfts auf unbestimmte Zeit unter Übereignung des Warenbestands und der Geschäftsausstattung dieses Einzelhandelgeschäfts an den Mieter und die Möglichkeit, ein solches Rechtsgeschäft als „Übertragung eines Gesamtvermögens" i. S. d. Art. 5 Abs. 8 der Richtlinie 77/388/EWG einzustufen.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-2965-1 unter www.betriebs-berater.de

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