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Steuerrecht
29.02.2008
Steuerrecht
BFH: Geschäftsveräußerung gemäß § 1 Abs. 1a UStG bei Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem gemischt genutzten Grundstück

In dem dem Urteil vom 22.11.2007 - V R 5/06 - zugrunde liegenden Fall hat der Kläger einen Anteil von 20% seines Grundstücks, das er teils eigenunternehmerisch, teils umsatzsteuerpflichtig vermietet hat, auf seinen Sohn übertragen. Die Nutzung veränderte sich nach Übertragung nicht. Der BFH hat entschieden, dassbeschränkt auf den vermieteten Teil eine Geschäftsveräußerung im Ganzen gemäß § 1 Abs. 1a UStG vorliegt. Hinsichtlich des nicht vermieteten Grundstücksteils bleibt der bisherige Alleineigentümer auch als Miteigentümer in Bruchteilsgemeinschaft insoweit zum Vorsteuerabzug berechtigt, als er den Gemeinschaftsgegenstand im Rahmen der Zuordnung zu seinem Unternehmen für eigene unternehmerische Zwecke nutzt und diese Nutzung seinen quotalen Miteigentumsanteil am Grundstück nicht übersteigt. Die Rechtslage wäre anders, wenn eine GbR begründet wurde. Der BFH hat den Rechtsstreit deshalb an das FG zurückverwiesen.

Volltext des Urteils: BB-Online BBL2008-471-1

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