BFH: Geschäftsveräußerung gem. § 1 Abs. 1a UStG bei Veräußerung verpachteter Immobilien unter Fortführung des Pachtvertrags
Mit Urteil vom 11.10.2007 - V R 57/06 - hat der BFH entschieden, dass die Lieferung eines weder vermieteten noch verpachteten Grundstücks im Regelfall keine Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1a UStG ist. Im zugrundeliegenden Fall erwarb die Klägerin ein bebautes Grundstück und Einrichtungsgegenstände und verpachtete es zunächst, ebenso wie zuvor der Veräußerer, als Diskothek, wobei der Pachtvertrag des Veräußerers jedoch vor Besitzeinweisung endete und nicht auf die Klägerin überging. Dies stand einer Geschäftsveräußerung im Ganzen entgegen.