BFH: Geschäftsführerhaftung für Steuerausfälle in der GmbH-Krise
Durch Urteil vom 23.9.2008 – VII R 27/07 – hat der BFH entschieden, dass der Geschäftsführer einer GmbH für die Abführung der Lohnsteuer auch bei Insolvenzreife der GmbH persönlich einstehen muss. Erst die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. die Bestellung eines Insolvenzverwalters enthebt ihn dieser Pflicht. Das Urteil bedeutet eine Fortentwicklung der bisherigen BFH-Rechtsprechung in Anlehnung an die neuere Rechtsprechung des BGH, nach der die Lohnsteuerzahlung auch in insolvenzreifer Zeit mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar ist und damit nicht mehr zur Haftung gegenüber der GmbH führt.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-75-1