BFH: Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft als ständiger Vertreter
Der BFH hat mit Urteil vom 23.10.2018 – I R 54/16 - entschieden: Organe von juristischen Personen können ständige Vertreter i.S. des § 13 AO sein.
Der BFH hat mit Urteil vom 23.10.2018 – I R 54/16 - entschieden: Organe von juristischen Personen können ständige Vertreter i.S. des § 13 AO sein.