BR: Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen – Vorschlag des Finanzausschusses für Prüfbitte zur Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen sowie im Zusammenhang mit der Lizenzschranke
In seiner Sitzung am 23.2.2017 hat der Finanzausschuss des Bundesrats seine Empfehlungen (BR-DrS 59/1/17) für die Sitzung des Bundesrats am 10.3.2017 zum Entwurf eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen gefasst. Darin formuliert der Finanzausschuss mehrere Prüfbitten zur sog. Lizenzschranke, u. a. zu möglicherweise auszuweitenden Dokumentationspflichten sowie zur erstmaligen Anwendbarkeit der Lizenzschranke.
Daneben regt der Finanzausschuss eine Prüfbitte für eine Neuregelung zur Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen an (§ 3a EStG-E/§ 3a GewStG-E). Danach soll die Steuerbefreiung auf Antrag zu gewähren sein, wenn das Unternehmen sanierungsbedürftig und sanierungsfähig ist, der Schuldenerlass als Sanierungsmaßnahme geeignet ist und aus betrieblichen Gründen und in Sanierungsabsicht der Gläubiger erfolgt.