DStV: Geplante Reform der Selbstanzeige nicht zielführend
Der DStV hat sich dafür ausgesprochen, Steuerhinterziehung konsequent zu verfolgen. Die strafbefreiende Selbstanzeige habe sich aber für „Reuige“ bewährt. Die vom Gesetzgeber geplanten Verschärfungen diesbezüglich seien nicht zielführend. Künftig soll es zur Erlangung der Straffreiheit notwendig sein, neben den verkürzten Steuern sowie Zinsen in Höhe von 6 % p. a. zusätzlich einen Zuschlag in Höhe von 5 % des Hinterziehungsbetrags zu entrichten. Ausweislich der Begründung des Vorschlags des Bundesrats soll hiermit u. a. der durch die Selbstanzeige notwendige Verwaltungsmehraufwand pauschal abgegolten werden. Diese Argumentation übersehe schwierige Folgeprobleme. Bisher war es unerheblich, ob eine Steuererklärung nach der gesetzlichen Verpflichtung des § 153 AO lediglich berichtigt wird, oder ob die berichtigte Erklärung vielmehr eine strafbefreiende Selbstanzeige darstellt. Wegen des genannten Zuschlags auf die nachzuzahlende Steuer muss in allen derartigen Fällen künftig geklärt werden, ob in der ursprünglichen Erklärung seinerzeit ohne Verschulden oder aber jedenfalls leichtfertig eine Falschdeklaration der Besteuerungsgrundlagen erfolgt ist. Diese in der Praxis regelmäßig schwer zu beantwortende Frage wird eine Welle von Prozessen auslösen.
(PM DStV vom 11.10.2010)