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Steuerrecht
04.01.2008
Steuerrecht
BFH: Gemeinschaftsrechtmäßigkeit des Steuerabzugs nach § 50a Abs. 4 EStG 2002 derzeit nicht ernstlich zweifelhaft

Mit Beschluss v. 29.11.2007 – I B 181/07 hat der BFH im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (AdV) entschieden, dass der Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 EStG auch im Jahr 2007 mit Gemeinschaftsrecht in Einklang steht. Hieran bestehen – so der BFH – auch unter Berücksichtigung der EuGH-Urteile in Sachen „Scorpio“ (vom 3.10. 2006, Rs. C-290/04) und in Sachen „Centro Equestre“ (vom 15.2.2007, Rs. C-345/04) und trotz des Inkrafttretens derEG-Beitreibungsrichtlinie2001/ 44/EG jedenfalls keine ernstlichen Zweifel.

Volltext des Beschlusses: //BB-ONLINE BBL2008-19-1

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