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Steuerrecht
14.09.2020
Steuerrecht
BFH: Gemeinnützigkeitsrechtliches Ausschließlichkeitsgebot – Zurechnung von Beteiligungseinkünften – Zurückverweisung im AdV-Beschwerdeverfahren

Der BFH hat mit Beschluss vom 4.3.2020 – I B 57/18 – wie folgt entschieden:

1. NV: Die Unterhaltung eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs um seiner selbst willen verstößt gegen das Ausschließlichkeitsgebot des § 56 AO. Ob eine wirtschaftliche Tätigkeit um ihrer selbst willen ausgeübt wird, kann sich danach richten, wie viel Zeit und Personal im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eingesetzt wird.

2. NV: Zur Zurechnung von Beteiligungseinkünften bei modellhaft aufgelegtem Gesamtvertragskonzept (hier: Aktiengeschäfte zum Zweck des sog. Dividenden-Stripping).

3. NV: Eine Zurückverweisung der Sache an das FG ist auch im AdV-Beschwerdeverfahren möglich.

(Amtliche Leitsätze)

Volltext BB-Online BBL2020-2069-3

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