BFH: Gemeinnützigkeit eines Wettbewerbsvereins
Der BFH hat durch Urteil vom 6.10.2009 – I R 55/ 08 – entschieden: Ein Verein zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs ist nicht gemeinnützig, wenn seine Satzung nicht ausschließt, dass er vornehmlich zur Wahrung der gewerblichen Interessen seiner unternehmerisch tätigen Mitglieder tätig wird.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-21-5