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Steuerrecht
22.02.2013
Steuerrecht
BFH: Geldwerter Vorteil beim Erwerb einer vergünstigten Jahresnetzkarte (Jobticket)

1. Ein Sachbezug i. S. des § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG liegt auch dann vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer durch Vereinbarung mit einem Verkehrsbetrieb das Recht zum Erwerb einer vergünstigten Jahresnetzkarte (Jobticket) einräumt, soweit sich dies für den Arbeitnehmer als Frucht seiner Arbeit für den Arbeitgeber darstellt.
2. Dieser geldwerte Vorteil fließt den Arbeitnehmern mit Ausübung des Bezugsrechts, also dem Erwerb der Jahresnetzkarten, zu.
3. Auf diesen Zeitpunkt ist der Vorteil aus der Verwertung des Bezugsrechts nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG zu bewerten.

BFH, Urteil vom 14.11.2012 – VI R 56/11

Volltext: BB-ONLINE BBL2013-469-5 unter www.betriebs-berater.de

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