FG Niedersachsen: Geldwerter Vorteil bei Kfz-Nutzung
Das Niedersächsische FG hat im Urteil vom 8.2.2012 – 3 K 406/10 – entschieden: Der Anscheinsbeweis spricht auch bei einem GmbHGeschäftsführer nur dann für die Privatnutzung eines Dienstwagens, wenn der Wagen zur privaten Nutzung überlassen wurde. Keine Privatfahrten sind Fahrten im Interesse eines anderen Unternehmens, wenn der Gesellschafter die Fahrten gestattet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Az. des BFH: VI R 23/12).
(Quelle: PM FG Niedersachsen vom 17.8.2012)
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