BFH: Geldwerter Vorteil aus Veräußerung von Wandeldarlehen
Der BFH hat im Urteil vom 20.5.2010 – VI R 12/08 – entschieden: Der Gewinn aus der Veräußerung eines Wandeldarlehens ist ein geldwerter Vorteil, soweit sich die bis dahin latent bestehende Möglichkeit zum verbilligten Aktienerwerb verwirklicht (Anschluss an BFH-Urteil vom 23.6.2005 – VI R 10/03, BStBl. II 2005, 770, BB 2005, 1829). Die Zurechnung des geldwerten Vorteils zu einem erst künftigen Dienstverhältnis ist zwar nicht ausgeschlossen, bedarf aber der Feststellung eines eindeutigen Veranlassungszusammenhangs, wenn sich andere Ursachen für die Vorteilsgewährung als Veranlassungsgrund aufdrängen.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-2334-1