Hess FG: Gebührenregelung für verbindliche Auskünfte verfassungsgemäß
Das Hessische FG hat im Urteil vom 6.7.2011 – 4 K 3139/09 – entschieden: Ein Antrag auf verbindliche Auskunft über die steuerliche Beurteilung von genau bestimmten, aber noch nicht verwirklichten Sachverhalten ist auch dann gebührenpflichtig, wenn das FA den Antrag aus formalen Gründen ablehnt. Die entsprechende gesetzliche Regelung in § 89 Abs. 3 bis 5 AO ist nicht verfassungswidrig. Das Urteil ist rechtskräftig.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-2325-4 unter www.betriebs-berater.de
--> Zur Thematik vgl. auch den Beitrag von Dannecker/Werder, BB 2011, 2268 zur Frage mehrfacher Gebühren für eine verbindliche Auskunft.