BFH: Gebührenerhebung bei mehreren Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft
Der BFH hat mit Urteil vom 27.11.2019 – II R 24/17 - entschieden:
1. Für jeden Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft nach § 89 Abs. 2 Satz 1 AO 2006 kann eine Gebühr nach § 89 Abs. 3 Satz 1 AO 2011 erhoben werden.
2. Eine Antragsschrift kann mehrere Anträge enthalten.
3. Soll die verbindliche Auskunft Bin-dungswirkung für mehrere existente oder noch nicht existente Steuerpflichtige entfalten, sind jedenfalls so viele Anträge gestellt, wie Steuerpflichtige von dieser Auskunft umfasst sein sollen.