BFH: Garantiezusage eines Kfz-Händlers als Versicherungsleistung
Das BFH hat mit Urteil vom 14.11.2018 – XI R 16/17 - wie folgt entschieden:
1. Die entgeltliche Garantiezusage des Kfz-Händlers ist keine unselbständige Nebenleistung zur Fahrzeuglieferung, sondern eine eigenständige Leistung.
2. Mit einer Garantiezusage, durch die der Kfz-Verkäufer als Garantiegeber im Garantiefall eine Geldleistung verspricht, liegt eine Leistung aufgrund eines Versicherungsverhältnisses im Sinne des VerStG vor, die nach § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG steuerfrei ist.
(Amtliche Leitsätze)
Volltext unter BBL2019-405-3