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Steuerrecht
08.04.2010
Steuerrecht
BFH: Garantiezusage eines Autoverkäufers als sonstige Leistung

Der BFH hat durch Urteil vom 10.2.2010 – XI R 49/07 – entschieden, dass die Garantiezusage eines Autoverkäufers, durch die der Käufer gegen Entgelt nach seiner Wahl einen Reparaturanspruch gegenüber dem Verkäufer oder einen Reparaturkostenersatzanspruch gegenüber einem Versicherer erhält, umsatzsteuerpflichtig ist. Damit ändert er seine Rechtsprechung, die bislang die Leistung des Händlers als Übernahme von Verbindlichkeiten i. S. d. § 4 Nr. 8 UStG qualifiziert hatte. Diese Rechtsprechung konnte der BFH nicht aufrechterhalten, nachdem der EuGH im Jahr 2007 entschieden hatte, dass der Begriff der „Übernahme von Verbindlichkeiten“ nur Geldverpflichtungen umfasse. Der BFH hielt auch keine sonstige Steuerbefreiungsvorschrift für anwendbar.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-921-1

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