R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
20.05.2009
Steuerrecht
FG Münster: Für Vorlage des amtlichen Vordrucks „EÜR“ gibt es keine gesetzliche Grundlage (Entscheidungsreport )

FG Münster, Urteil vom 17.12.2008 - 6 K 2187/08

-------------------------------------------------------

Leitsatz:


Ein Unternehmer, der seinen Gewinn nicht durch Bilanzierung sondern durch Einnahmeüberschussrechnung ermittelt, ist nicht verpflichtet, hierfür den amtlichen vorgeschriebenen Vordruck „EÜR" zu verwenden. Für die Gewinnermittlung auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck fehlt es an einer wirksamen Rechtsgrundlage. Die Finanzverwaltung kann sich hierfür nicht auf die EStDV - eine Rechtsverordnung der Bundesregierung - stützen, da bereits die Voraussetzungen der gesetzlichen Ermächtigung im EStG nicht vorliegen.

-------------------------------------------------------

Lesen Sie hierzu den Entscheidungsreport von Tim Lühn, RA/StB/Dipl.-Jur., Düsseldorf Zum Entscheidungsreport

stats