BFH: Frühere Pauschalbesteuerung schwarzer Fonds gemeinschaftsrechtswidrig
Der BFH hat durch Urteil vom 25.8.2009 – I R 88,89/07 – entschieden, dass die (frühere) pauschale Gewinnbesteuerung für Auslandsfonds (sog. schwarze Fonds) gem. § 18 Abs. 3 AuslInvG a. F. gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt und deswegen sowohl für Fonds der anderen EU-Mitgliedstaaten als auch für Fonds aus sog. Drittstaaten nicht anwendbar war.
Seit 2004 ist die Besteuerung der Erträge aus inländischen und ausländischen Fondsbeteiligungen einheitlich im Investmentsteuergesetz geregelt. Die verschärfende Pauschalbesteuerung für Auslandsfonds ist seitdem entfallen.
(PM BFH vom 4.11.2009)
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-2451-2