BFH: Fremdvergleich bei Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen
Der BFH hat mit Urteil vom 4.10.2016 – IX R 8/16 - wie folgt entschieden: Ein Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen entspricht nicht den Kriterien des Fremdvergleichs, wenn es in zahlreichen Punkten von den zwischen fremden Dritten üblichen Vertragsinhalten abweicht.