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Steuerrecht
19.11.2013
Steuerrecht
FG Hamburg: Freistellung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nach DBA – Anwendung des § 50d Abs. 8 EStG 2002 und später erlassene DBA

Das FG Hamburg hat mit Urteil vom 21.8.2013 - 1 K 87/12 - wie folgt entschieden:
1. Von der OSZE an Mitglieder einer OSZE-Mission (sekundierte Position) gezahlte Tagegelder sind Einkünfte aus unselbständiger Arbeit i. S. des DBA-Aserbaidschan.
2. § 50d Abs. 8 EStG wird im Hinblick auf den Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit des GG und die lex-posterior-Regel durch Regelungen eines später erlassenen DBA verdrängt.
Revision eingelegt, Az.: I R 64/13

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