FG Düsseldorf: Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen
Das FG Düsseldorf hat durch Urteil vom 17.1.2011 - 11 K 908/10 L - entschieden: Bei der Bemessung der Freigrenze für Betriebsveranstaltungen von 110 Euro je Arbeitnehmer sind alle Kosten einschließlich der Aufwendungen für den äußeren Rahmen zu summieren und durch die Anzahl der Teilnehmer zu teilen. Allerdings ist es zu berücksichtigen, wenn statt 600 Arbeitnehmern tatsächlich nur 348 Arbeitnehmer teilnehmen. Der Senat hält es für gerechtfertigt, in diesem Fall auf den geplanten Teilnehmerkreis abzustellen. Die teilnehmenden Arbeitnehmer hätten durch die Nicht-Teilnahme eines Großteils der angemeldeten Arbeitnehmer keine Bereicherung erfahren.
(PM FG Düsseldorf vom 7.4.2011)