EuGH: Freier Dienstleistungsverkehr
Der EuGH hat durch Urteil vom 29.9.2011 – C- 387/10 – entschieden: Die Republik Österreich hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 49 EG und Art. 36 EWR verstoßen, dass sie Vorschriften erlassen und beibehalten hat, nach denen nur inländische Kreditinstitute oder inländische Wirtschaftstreuhänder als steuerliche Vertreter von Investment- oder Immobilienfonds bestellt werden können.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-2517-1 unter www.betriebs-berater.de