BT: Freibeträge bei Vorauszahlungen: Keine Maßnahmen geplant
Die Bundesregierung plant keine Maßnahmen zur Berücksichtigung des Kinderfreibetrags und des Freibetrags für den Betreuungsbeziehungsweise den Ausbildungsbedarf bei der Festsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen. Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort (19/ 19354) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/18914) mit. Darin wird unter anderem mit Blick auf die Corona-Pandemie darauf hingewiesen, dass das Vorauszahlungsverfahren auf einer Prognose beruhe, die im Laufe des Jahres auch geändert werden könne.
(Quelle: hib-Mitteilung Nr. 561/2020 vom 28.5.2020)