BFH: Fortsetzungsfeststellungsklage nach erledigter Arrestanordnung
Der BFH hat mit Urteil vom 17.10.2018 – XI R 35/16 - entschieden: Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Arrestanordnung sind auch im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage diejenigen Umstände maßgebend, die aus der Sicht der letzten mündlichen Verhandlung im Zeitpunkt des Erlasses der Arrestanordnung tatsächlich vorgelegen haben.