BFH: Fortgesetzte Tätigkeit in der Insolvenz
Der BFH hat mit Urteil vom 6.6.2019 – V R 51/17, ECLI:DE:BFH:2019:U.060619.VR51.17.0 – wie folgt entschieden:
Ist bei einer Tätigkeit ohne Wissen und Billigung des Insolvenzverwalters unklar, ob es sich umsatzsteuerrechtlich um eine solche des Insolvenzschuldners handelt, entsteht keine Masseverbindlichkeit.
(Leitsatz)
Volltext BB-Online BBL2019-2901-1