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Steuerrecht
14.06.2011
Steuerrecht
BMF: Fortgeltung des DBA Deutschland–Jugoslawien mit Montenegro

Das BMF hat am 26.5.2011 bekannt gegeben, dass durch Notenwechsel das Fortgelten u. a. des Abkommens der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen vom 26.3.1987 im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Montenegro vereinbart worden ist. Die Vereinbarung trat am 31.3.2011 in Kraft. Die Veröffentlichung im BGBl. II erfolgt in Kürze. Mehr dazu hier.

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