BR: Fortführung des permanenten LSt-Jahresausgleichs (Bayern)
Der Bundesrat berät am 20.9.2013 u a. den Entwurf eines Gesetzes zur Fortführung des permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleichs beim Lohnsteuerabzug für Aushilfskräfte und kurzfristige Beschäftigungen. Er basiert auf einem
Antrag des Freistaates Bayern (BR-Drs. 670/13). Bayern möchte mit seinem Gesetzentwurf das Verfahren des Lohnsteuerabzugs bei Aushilfskräften und kurzfristig Beschäftigten vereinfachen. Hierzu schlägt das Land vor, den sogenannten permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleich weiteranzuwenden, der nach einer Rechtsänderung aus dem Jahr 2011 ansonsten nur noch in durchgängigen Beschäftigungsverhältnissen beim selben Arbeitgeber möglich wäre. Ohne die Rechtsänderung würde nach Auffassung des Freistaats bei Arbeitnehmern, die neben ihrem Hauptberuf einem Nebenjob nachgehen, regelmäßig ein zu hoher Lohnsteuerabzug vorgenommen, der erst nach Ablauf des Kalenderjahres im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung ausgeglichen werden könnte.
Bayern hat die sofortige Entscheidung in der Sache beantragt.
(Quelle: PM Bundesrat vom 17.9.2013)