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Steuerrecht
10.10.2011
Steuerrecht
BFH: Formunwirksamkeit einer Klageerhebung per E-Mail ohne qualifizierte Signatur

Der BFH hat durch Beschluss vom 26.7.2011 – VII R 30/10 – entschieden: Eine Regelung des hamburgischen Rechts, dass elektronische Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach § 2 Nr. 3 SigG zu versehen sind, „sofern für Einreichungen die elektronische Form vorgeschrieben ist“, ist dahin auszulegen, dass eine formwirksame Klageerhebung per EMail die qualifizierte elektronische Signatur erfordert, Bundesrecht nicht verletzt. Ist für den Rechtsverkehr per E-Mail die die Schriftform ersetzende qualifizierte elektronische Signatur vorgeschrieben, so reicht es bei deren Fehlen nicht aus, dass sich aus der E-Mail oder begleitenden Umständen die Urheberschaft und der Wille, das Schreiben in den Verkehr zu bringen, hinreichend sicher ergibt. Die Rechtsprechung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes zum Computerfax ist auf solche Fälle nicht entsprechend anzuwenden.

Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2011-2517-4 unter www.betriebs-berater.de

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