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Steuerrecht
06.02.2013
Steuerrecht
BMF: Formulierungshilfe für Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie und zur Änderung steuerlicher Vorschriften

Das Kabinett hat am 6.2.2013 den Entwurf einer Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften beschlossen. Die Formulierungshilfe enthält das EU-Amtshilfegesetz sowie einige Regelungen des im Bundesrat gescheiterten JStG 2013.
Durch die Umsetzung der EU-Amtshilferichtlinie in deutsches Recht wird vor allem die Zusammenarbeit der Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten bei der Festsetzung von Steuern grenzüberschreitender Aktivitäten effizienter. Konkret heißt dies, dass zentrale Verbindungsbüros in allen Mitgliedstaaten geschaffen werden, und dass stufenweise ein automatischer Informationsaustausch entwickelt wird. Letzteres geht insbesondere auf eine deutsche Initiative bei den Verhandlungen zur EU-Amtshilferichtlinie zurück.
Der Gesetzesentwurf enthält darüber hinaus ursprünglich im JStG 2013 enthaltene Angleichungen an das Recht und die Rechtsprechung der Europäischen Union, um Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission zu vermeiden, so z. B. die Umsetzung der EU-Rechnungsrichtlinie sowie die Anpassungen beim ermäßigten Steuersatz für Kunstgegenstände. Die übrigen enthaltenen steuerlichen Maßnahmen sichern das Steueraufkommen und gewährleisten eine weiterhin gleichmäßige Besteuerung durch die Finanzverwaltung. Hierzu gehören insbesondere die Einschränkungen im Einkommensteuergesetz beim Steuergestaltungsmodell „Goldfinger“ und die Verhinderung von Umsatzsteuerbetrug durch die Erweiterung der umgekehrten Steuerschuldnerschaft auf Lieferungen von Erdgas und Elektrizität (sog. Reverse-Charge-Verfahren). Der Entwurf des Gesetzes soll aus der Mitte des Deutschen Bundestages eingebracht werden.
(Quelle: NL BMF vom 6.2.2013)

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