FG des Saarlandes: Forderungsabzinsung bei Wertsicherungsklausel
Das FG des Saarlandes hat im Urteil vom 15.4.2010 – 1 K 1237/05 – entschieden: Bei einer langfristigen Kaufpreisstundung (vorliegend: zehn Jahre) kann die Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel dazu führen, dass die ansonsten zinslose Kaufpreisstundung nicht abzuzinsen ist. Bei den Zahlungen, die aufgrund einer Wertsicherungsklausel erfolgen, handelt es sich um Vergütungen für die Kapitalüberlassung und damit um Zinsen.
Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-2142-7