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Steuerrecht
21.01.2020
Steuerrecht
BT: Folgen der Luftverkehrsteuererhöhung

Die Bundesregierung geht nach eigenen Angaben nicht davon aus, dass die Erhöhung der Luftverkehrsteuer zur Schließung von Regionalflughäfen führt. Auch die Gefährdung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse durch die Mehrbelastung der Regionalflughäfen verneint die Regierung in ihrer Antwort (19/15728 [pdf]) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/ 15359 [pdf]).

Nach Einführung der Luftverkehrsteuer im Jahr 2011 sei kein Passagierrückgang zu verzeichnen gewesen, heißt es in der Antwort. Damit sei es für die Luftfahrtbranche insgesamt mit der Einführung der Luftverkehrsteuer lediglich zu einer Dämpfung des Wachstums gekommen. Dieser Dämpfungseffekt habe sich zudem auf das Jahr 2011 beschränkt und sich im Jahr 2012 nicht fortgesetzt, schreibt die Regierung.

(Quelle: hib-Mitteilung Nr. 23/2020 vom 8.1.2020)

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