BFH: Flächenbezogener Verzicht auf Steuerfreiheit
Der BFH hat mit Urteil vom 24.4.2014 - V R 27/13 - wie folgt entschieden: Der Verzicht gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 UStG kann auch teilweise für einzelne Flächen eines Mietobjekts wirksam sein, wenn diese Teilflächen eindeutig bestimmbar sind.
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