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Steuerrecht
19.08.2011
Steuerrecht
Bundesregierung: Finanztransaktionssteuer befürwortet

Die Bundesregierung befürwortet die Einführung einer Finanztransaktionssteuer in Europa. Dies hat sie auf dem deutsch-französischen Gipfel am 16.8.2011 bekundet. Die EU-Kommission soll Vorschläge dazu erarbeiten, die dann von Deutschland und Frankreich „ergänzt" werden sollen. Betroffen wären Umsätze börslicher und außerbörslicher Transaktionen von Wertpapieren, Anleihen, Derivaten und Devisengeschäften. Mit dieser Maßnahme sollen die Anreize für riskante Börsengeschäfte gesenkt werden.

Nach Angaben von EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta erheben derzeit zehn EU-Mitgliedsstaaten eine derartige Steuer, u. a. Großbritannien im Form der sog. Stempelsteuer. Die Schweiz erhebe eine Finanztransaktionssteuer u.a. auf Handel mit Anleihen. Semeta betonte, dass die Steuer zunächst auf Finanzinstitute beschränkt werden müsse. Außerdem könnten nur „extrem niedrigere Steuersätze" verlangt werden. Eine Studie schlage einen Satz von 0,1 %& auf den Umsatz mit Aktien und Anleihen  und von 0,01 % auf den Umsatz mit Derivaten vor.


Neu ist die Idee nicht: In der Bundesrepublik Deutschland wurde bereits bis 1991 eine Börsenumsatzsteuer erhoben - abhängig von der Art des Wertpapiers mit einem Steuersatz von 0,1 % für öffentliche Anleihen und von 0,25 % vom Kurswert für andere festverzinsliche Wertpapiere und Aktien. Bis 1992 galt ferner eine Wechselsteuer.


(FAZ vom 19.8.2011, S. 13)

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