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Steuerrecht
11.12.2019
Steuerrecht
EuGH-Schlussanträge: Finanztransaktionssteuer – von in Italien ansässigen Gesellschaften emittierte Aktien oder andere Finanzinstrumente

Generalanwalt Hogan schlägt dem Gerichtshof vor, wie folgt zu entscheiden: Art. 63 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, die auf Finanztransaktionen – unabhängig vom Sitzstaat der Finanzmarktakteure und des Vermittlers – eine Abgabe erhebt, die auf den Vertragspartnern der Transaktion lastet und die einem festen Betrag entspricht, der pro Wertspanne der Geschäfte ansteigt und je nach der Art des gehandelten Instruments und des Vertragswerts variiert, und die deshalb geschuldet wird, weil die der Steuer unterliegenden Geschäfte den Handel mit einem Derivat zum Gegenstand haben, das auf einem Wertpapier basiert, das von einer Gesellschaft emittiert wird, die in dem Staat, der die Abgabe einführt, ansässig ist.

GA Hogan, Schlussanträge vom 28.11.2019 – C-565/18, Société Générale S.A.

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