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Steuerrecht
12.10.2018
Steuerrecht
BR: Finanzielle Entlastung gemeinnütziger Vereine gefordert

Der Bundesrat hat am 21.9.2018 steuerliche Erleichterungen bei der wirtschaftlichen Tätigkeit von Vereinen gefordert. Er sprach sich für die Erhöhung der Freigrenze von 35 000 Euro auf 45 000 Euro für Einnahmen gemeinnütziger Vereine aus wirtschaftlichen Tätigkeiten aus. Die Initiative war von Rheinland-Pfalz zusammen mit anderen Bundesländern in den Bundesrat eingebracht worden.

„Ich freue mich, dass sich die Länder heute unserer Initiative zugunsten gemeinnütziger Vereine angeschlossen haben. Die vom Bundesrat geforderte Gesetzesänderung zur Entlastung der Vereine wird jetzt dem Deutschen Bundestag zugeleitet. Ich erwarte, dass der Bundestag die Initiative zügig berät und schnellstmöglich in ein Steuergesetz einarbeitet. Im besten Fall könnte die Neuregelung dann schon zum Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten“, erklärte die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen. Die betroffenen Vereine und die dort engagierten Bürgerinnen und Bürger hätten so die Sicherheit, dass sie schon bald von bürokratischem Aufwand entlastet würden. Dies sei ein wichtiges Signal nicht zuletzt auch für die Vereine in Rheinland-Pfalz, dem Land des Ehrenamts.

Gemeinnützige Vereine haben eine Reihe an steuerlichen Vorteilen. Hierzu gehört auch eine Freigrenze bei der Besteuerung der Einnahmen, die aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit erzielt werden. Wenn ehrenamtliche Vereine lediglich geringe Umsätze erzielen, fällt keine Körperschaft- und Gewerbesteuer an. Die zuletzt vor zehn Jahren erhöhte Freigrenze ist ein wichtiges Instrument, um Ehrenamtliche in den Vereinen von administrativen Aufgaben zu entlasten.

(PM FinMin Rheinland-Pfalz vom 21.9.2018)

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