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Steuerrecht
22.05.2014
Steuerrecht
FG Niedersachsen: Finanzielle Eingliederung bei einer umsatzsteuerlichen Organschaft

Das FG Niedersachsen hat mit Urteil vom 22.8.2013 – 16 K 128/13 – wie folgt entschieden:

1. Die notwendige finanzielle Eingliederung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft als Organträger ist nicht gegeben, wenn die beide Gesellschaften beherrschenden natürlichen Personen lediglich rein tatsächlich in der Lage sind, ihren Willen in beiden Gesellschaften durchzusetzen.

2. Eine Billigkeitsfestsetzung nach Änderung der Rechtsprechung des BFH durch Urteil vom 22.4.2010 – V 9/09 nach § 163 AO bei einer GmbH, die an einer KG als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligt ist, ist im Hinblick auf die bisherige Rechtsprechung des BFH nicht geboten.

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