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Steuerrecht
11.12.2012
Steuerrecht
FinMin NRW: Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden

Wie in den vergangenen Jahren wahren die Finanzämter in NRW auch in diesem Jahr den Weihnachtsfrieden. Im Rahmen eines Erlasses wies Finanzminister Norbert Walter-Borjans die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der NRW-Finanzverwaltung an, in der Zeit von Montag, 17. Dezember, bis Montag, 31. Dezember, Maßnahmen zurückzustellen, die für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler eine Belastung darstellen können.


Die Finanzämter versenden in dieser Zeit allerdings Steuerbescheide, um eventuelle Steuererstattungen nicht zu verzögern. Sie führen jedoch keine Betriebsprüfungen durch oder leiten Vollstreckungsmaßnahmen ein. Ausnahmen gelten, wenn die Finanzverwaltung rasch handeln muss, um Steuerausfälle zu vermeiden.

(PM FinMin NRW vom 10.2.2012)

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